Die Entstehung

In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts waren die kleinen, direkt neben den Kirchen gelegenen Begräbnisstätten nach und nach aufgegeben worden.

Außerhalb der Stadtbefestigung, besonders vor dem Aegidientor, hatten sich im Laufe der Zeit kleinere ungeordnete Siedlungen entwickelt, deren Bewohner Garten- und Ackerbau betrieben.
Anfang des 18. Jahrhunderts wollte die Stadt Hannover mit dem Bau einer Kirche die Seelsorge für die sogenannten Gartenleute verbessern und gleichzeitig ein geordneteres Gemeinwesen der Siedler begründen. In Verbindung damit sollte der neue Friedhof entstehen. Der Magistrat entschied sich für das Gelände des "Rosengartens" außerhalb des Aegiedientores an der heutigen Marienstraße.

1741 kaufte die Stadt das sechs Morgen große Grundstück, umgrenzte es mit einem Zaun sowie einer "haynbüchenen" Hecke und eröffnete noch im gleichen Jahr den "Neuen Kirchhof vor dem Aegidientor". Er war vorwiegend für die Bevölkerung der Gartenvorstadt bestimmt. Daher bürgerte sich der Name "Gartenkirchhof" ein. Schon bald nach seiner Eröffnung wurde er zum wichtigsten Friedhof für Hannover. Erst einige Jahre später, 1747 begann man an dieser Stelle auch mit dem Bau einer Kirche. Sie wurde 1749 als "Neue Kirche von Hannover" eingeweiht, bald aber "Gartenkirche" genannt.

Der Gartenfriedhof

damals

Auf der Gesamtfläche von anfangs 6 Morgen (15.000 m²) gab ca. 5.000 Grabstellen mit  insgesamt ca. 12.000 Beisetzungen,

  • davon waren ca. 161 Erbbegräbnisse und 111 Grabstätten auf ewige Zeiten
  • die letzte Beisetzung fand am 8.8.1864 für Carl Rader statt, diese Grabstätte ist nicht mehr auffindbar
  • am 23. Oktober 1864 wurde der Gartenfriedhof - laut Eintrag im Kirchenbuch - geschlossen

und heute
durch mehre Maßnahmen wurde die Fläche immer wieder reduziert.

  • Eine größere Fläche wurde 1747 für den Bau der Kirche und des Pfarrhauses abgetreten
  • 1897 wurden Flächen für die Arnswaldtstr. und die Warmbüchenstraße abgetrennt
  • durch den Spielplatz verlor der Gartenfriedhof 762 m²
  • die Gesamtfläche heute: nur noch 8.002 m² - etwas mehr als die Hälfte der ursprünglichen Größe
  • 1939 wurden durch Hinrich Hesse noch 534 Grabstätten dokumentiert
  • nach letzten Untersuchungen gibt es noch ca. 400 Grabstätten, jedoch sind 59 Grabstätten ohne Namen.
    Es wird versucht diese wieder zuzuordnen

Status Gartenfriedhof mit Kirche: 
Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz und ist im Niedersächsischen Verzeichnis § 3.3 - als Kulturdenkmal - Gruppe baulicher Anlagen - eingetragen.
Die Gräber sind Bestandteil des Denkmalschutzes, Karteiblatt 20 1000.01913F002.

(Hinweise zum Denkmalschutz - aus dem Vortrag von Prof. Ing. Klaus-Henning von Krosigk)
Am 22. Dezember 1977 wurde in Berlin ein Denkmalschutzgesetz zur Bewahrung kultureller Werte verabschiedet, welches ausdrücklich auch den Friedhof als Schutzgut anerkennt. Hiermit hat der Gesetzgeber erstmalig dem historischen Fiedhof in seiner Gesamtheit den Rang eines Bau- bzw. Gartendenkmals zuerkannt und damit ermöglicht, dass er wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, oder wegen seiner Bedeutung für das Stadtbild, dauerhaft geschützt und erhalten werden kann. Der Gesetzgeber hat damit den lange vernachlässigten Friedhof seiner Bedeutung entsprechend gewürdigt und zugleich die Grundlage für eine aktive denkmal- bzw. gartendenkmalpflegerische Tätigkeit geschaffen. 

Die von Prof. Peter Bloch und seinen Schülern Ende der 1970er Jahre mit der Entdeckung kunsthistorisch bedeutsamer Grabmale eingeleitete Neubewertung der plastischen Kunst des Historismus hatte ein Umdenken zur Folge, und das Thema der Bedeutung und neuerlichen Inwertstellung unserer alten Friedhöfe geriet damit auch in das Blickfeld der historischen und sozilogischen Wissenschaft sowie der staatlichen Denkmalpflege.